Trierer Tierfriedhof

Der Trierer Tierfriedhof war ein Jahrzehnte langes Anliegen der Tierfreunde in Trier dem der Wunsch zugrunde lag, von ihrem Heimtier würdevoll Abschied nehmen zu können.

Für viele Tierhalter ist allein der Gedanke, dass das Tier, das jahrelang Begleiter, Lebensgefährte und Seelentröster war und stets einen Platz im Herzen behalten wird, als “Sondermüll” entsorgt werden muss, verständlicherweise unerträglich. Vor allem trifft dies diejenigen Tierhalter, die über keinen Garten für die Beerdigung des Tieres verfügen oder wegen der gesetzlichen Bestimmungen ihr verstorbenes Haustier nicht auf dem eigenen Grundstück eingraben dürfen. Mit der Errichtung des Tierfriedhofs, direkt neben dem Trierer Tierheim in Zewen, schließt sich diese Lücke.

Pachtzeit

Die Pachtdauer für eine Grabstelle beträgt vier Jahre. Eine Ver- längerung der Pachtzeit um weitere vier Jahre ist möglich und muss spätestens sechs Monate vor Ablauf der Pachtzeit schriftlich oder direkt in der Geschäftsstelle des Tierschutzvereins Trier und Umgebung e.V. beantragt werden. Nach Ablauf der Pachtzeit erlischt jeglicher Anspruch auf die Grab- stelle und die noch auf ihr befindlichen Gegenstände. Eine Benachrichtigung des Pächters erfolgt nicht.

Grabstelle

Die zugewiesene Grabstelle wird mit einer Ordnungsnummer gekennzeichnet, die nicht verändert werden darf. Pflanzen aller Art dürfen auf der Grabstelle nicht höher als 30 cm sein. Das Anpflanzen von Sträuchern und Bäumen ist nicht gestattet. Es sollen nur schlichte Grabtafeln (liegend), Findlinge o.ä. verwendet werden. Für Schäden durch Umstürzen von Grabtafeln haftet der Grabpächter. Ein Friedhofskult in Form menschlicher Totengedächtnisse sowie die Verwendung von Pietätsformen und Symbolen religiöser Glaubensgemeinschaften sind zu unterlassen. Das Grab darf nicht mit Kieselsteinen bestreut werden. Instandhaltung Für die Pflege und Instandhaltung der Grabstelle ist der Pächter verantwortlich. Gartengeräte und andere Werkzeuge können nicht zur Verfügung gestellt werden. Wird ein Grab nicht ordnungsgemäß gepflegt, hat der Grabpächter auf schriftliche Aufforderung des Tierschutzvereins, innerhalb einer angemessenen Frist, die Grabstätte in Ordnung zu bringen. Zusätzlich erfolgt ein zweimonatiger Hinweis auf dem Grabfeld. Wird die Aufforderung nicht befolgt, kann das Grab vom Tierschutz- verein Trier geräumt und beseitigt werden. Zum Wässern der Pflanzen ist eine Wasserstelle eingerichtet worden.

Gebühren

Es werden vier Kategorien an Gräbern angeboten. Die Preise gelten für eine Pachtzeit von 4 Jahren.

Grabstelle für große Hunde 150 € Größe ca. 150 x 70 cm
Grabstelle für mittelgroße Hunde 140 € Größe ca. 120 x 60 cm
Grabstelle für kleine Hunde und Katzen 120 € Größe ca. 100 x 50 cm
Grabstelle für Kleintiere und Urnen 70 € Größe ca. 50 x 40 cm

Nutzung

Der Tierfriedhof ist nicht der Öffentlichkeit zugänglich. Die Grabpächter erhalten bei der Pachtung einen Schlüssel vom Friedhofstor gegen Hinterlegung einer Pfandgebühr und verpflichten sich, das Tor nach einem Friedhofsbesuch stets gewissenhaft zu verschließen. Hunde, Katzen und kleine Haustiere, wie z.B. Hamster, Kaninchen, Meerschweinchen sowie Vögel können auf dem Friedhof begraben werden. Die Pacht und anfallende Gebühren sind im Voraus zu entrichten. Das Betreten der Rasenflächen und Grabstellen ist nicht gestattet. Lebende Kleintiere, wie Hunde, Katzen, etc., dürfen nicht mitgeführt werden. Den Weisungen des Personals ist Folge zu leisten. Der Besuch des Tierfriedhofs erfolgt auf eigene Gefahr. Für Diebstähle, Beschädigungen der Grabstelle durch Dritte oder höhere Gewalt kann der Tierschutzverein Trier und Umgebung e. V. keine Haftung übernehmen.

Der Tierschutzverein Trier und Umgebung e. V. betreibt und unterhält
das Tierheim in Trier Zewen und den Trierer Tierfriedhof.

Außerdem verfolgt der Tierschutzverein Trier, neben vielen anderen, folgende Ziele und Aufgaben:

  1. Pflege und Förderung des Tier- und Naturschutzgedankens.
  2. Alle Tiere vor Grausamkeiten zu schützen.
  3. Kampf gegen Tiermisshandlungen jeglicher Art.
  4. Überprüfung von Tierhaltung im privaten und beruflichen Bereich.
  5. Enge Zusammenarbeit mit den Veterinärämtern bei der Bekämpfung von gesetzeswidrigen Tierhaltungen.
  6. Aufklärung der Öffentlichkeit über die teilweise furchtbaren Haltungsmethoden der Tiere in der Landwirtschaft.
  7. Aufklärungsarbeit bei der privaten Tierhaltung in den Familien.
  8. Kinder- und Jugendtierschutzarbeit in Kindergärten und Schulen. Führungen im Tierheim.
  9. Kampf für die Reduzierung und Abschaffung von Tierversuchen.
  10. Abschaffung der qualvollen Tiertransporte zu Lande, zu Wasser und in der Luft.
  11. Verbreitung des Tierschutzgedanken in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens.

Sie können die Arbeit des Tierschutzvereins Trier und Umgebung e.V. unterstützen durch eine Spende auf das  Konto 155 200 bei der Sparkasse Trier oder durch eine Mitgliedschaft.
Der jährliche Mindestbeitrag beträgt 25,00 €. Alle Spenden und Mitgliedsbeiträge sind steuerlich absetzbar.

News

Am Samstag, den 27. März ab 14 Uhr ist der Osterbasar im Tierheim.

Unser aktueller Notfall


Spendenkonto
Sparkasse Trier
BLZ 585 501 30
Konto Nr. 155 200

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